StartPersönliche Erklärungen von Matthias Miersch zu aktuellen Abstimmungen im Bundestag

Persönliche Erklärungen von Matthias Miersch zu aktuellen Abstimmungen im Bundestag

Dr. Matthias Miersch
15. November 2007

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

erneut stehen wichtige Entscheidungen im Deutschen Bundestag an, so dass ich wieder direkt über die Hintergründe meines Abstimmungsverhaltens informieren möchte.

Zunächst möchte ich jedoch auf die Ereignisse dieser Woche eingehen: Ich bin fest davon überzeugt, dass es im Leben Situationen gibt, in denen sich die Frage stellt: „Was ist wirklich wichtig im Leben?“ Franz Müntefering befand sich in dieser Situation und er hat sich für seine Frau entschieden. Ich bin sehr berührt gewesen, als er die Gründe in der Fraktion erörterte. Man kann ihm nur den allergrößten Respekt entgegenbringen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass er als „einfacher“ Abgeordneter zu gegebener Zeit weiter wichtige Positionen und möglicherweise auch Funktionen bekleiden wird.

Das Ergebnis des Koalitionsgipfels war positiv und negativ. Ein Erfolg für die SPD ist auf jeden Fall die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, ohne die von der CDU/CSU vorgeschlagene Kürzung bei jüngeren Arbeitnehmern. Diese ist vom Tisch, so dass wir uns in ganzer Linie durchsetzen konnten. Auf der anderen Seite hat die Kanzlerin jedoch offenkundig ihr Wort beim Postmindestlohn gebrochen. Ein verantwortungsloser Zustand ist die Folge, wenn bis zur Liberalisierung des Briefsektors im kommenden Jahr nicht doch noch die Vernunft siegt. Unabhängig davon, dass sich beim Thema Mindestlohn wieder einmal die großen Unterschiede in der Großen Koalition zeigen, ist es vor allem die nicht eingehaltene Zusage der Kanzlerin, die das Klima in der Koalition stark belastet.

Nun konkret zu zwei Abstimmungen:

1. Verlängerung des Einsatz der Operation „Enduring Freedom“

In den letzten Schreiben hatte ich bereits auf meine Zweifel hinsichtlich der von den USA in Afghanistan angeführten Operation „Enduring Freedom“ (dauerhafte Freiheit) hingewiesen. Dem ISAF-Mandat, welches vor allem auf Grundlage der UN den zivilen Wiederaufbau vorsieht, habe ich zugestimmt. Die Operation Enduring Freedom geht nach meiner Meinung in eine falsche Richtung, da sie auf die Ausweitung der Kampfhandlungen ausgerichtet ist. Das notwendige Vertrauen breiter Bevölkerungskreise wird mit dieser Taktik nicht zu erreichen sein. Zudem sehe ich erhebliche verfassungsrechtliche Probleme, da die Grundlage über sechs Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mehr als zweifelhaft sein dürfte. Man beruft sich u.a. auf die Resolution 1368 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die die Ereignisse vom 11.September 2001 als grauenhafte Terroranschläge und als Bedrohung für den internationalen Frieden sowie die internationale Sicherheit verurteilte, ohne jedoch die Staatengemeinschaft dazu aufzurufen, militärische Maßnahmen zu ergreifen. Daher beriefen sich die USA und das Vereinigte Königreich bei ihren Operationen auf Art. 51 der UN-Charta auf das Recht der Selbstverteidigung. Ich meine, dass man heute nicht mehr von einem andauernden Angriff im Sinne von Art. 51 der UN-Charta sprechen kann. Es sind deshalb politische und rechtliche Gründe, die mich dazu veranlassen, mit „Nein“ zu stimmen.


2. Diätenerhöhung

In Sachen Diätenerhöhung werde ich eine Erklärung abgeben, die ich im vollen Wortlaut übersende. Ich hoffe, dass meine Beweggründe deutlich werden:

Erklärung zur Abstimmung über die Änderung des Abgeordnetengesetzes nach § 31 GO


Ich werde der Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht zustimmen, weil ich die Änderungen nicht für zeitgemäß und auch nicht für sachgerecht erachte. Gleichzeitig möchte ich nicht die teilweise populistischen Stimmen unterstützen, die in pauschaler und ebenso unsachlicher Art und Weise Politik und Politiker angreifen. Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten.

Vor einer Änderung des Abgeordnetengesetzes hätte eine breite Diskussion über die Alternativen der Diätenbemessung und der Altersentschädigung geführt werden müssen. Gerade die Reform der Altersversorgung war ein erklärtes Ziel, welches nun nur unzureichend erreicht wird.

Ich verkenne nicht, dass die Altersgrenze für die Altersentschädigung auf das 67. Lebensjahr angehoben wird, der Altersversorgungsanspruch von 3 auf 2,5 Prozent pro Jahr gesenkt wird und ein dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Entschädigung durch die Anpassung an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern erreicht werden soll. Auf der anderen Seite entsteht nunmehr ein Anspruch auf Altersentschädigung nach einem Jahr. Vor allem bleibt es aber weiter dabei, dass die Abgeordneten nicht selbst für die Altersversorgung aufkommen müssen und das Leitbild der Beamtenversorgung weiterhin gilt.

In einem breit angelegten Diskurs hätte geklärt werden müssen, welches Modell am besten geeignet gewesen wäre, eine gute Grundlage für das schwierige Amt des Abgeordneten zu bilden. Dabei wäre z.B. auch zu erörtern gewesen, wie ein breiter Querschnitt der Bevölkerung im Parlament abgebildet werden kann, wie Unabhängigkeit und Qualifikation gesichert werden können.


Leider ist auch die Opposition nicht bereit gewesen, im Rahmen einer Anhörung diese grundsätzlichen Fragen aufzuklären. Ohne zeitlichen Druck hätte durchaus eine externe Sachverständigenkommission gebildet werden können. Die Beschlussfassung hätte dann möglicherweise in einer Zeit erfolgen können, in der die positive wirtschaftliche Entwicklung auch für einen größeren Anteil der Bevölkerung spürbar ist, was die Akzeptanz für eine entsprechende Regelung sicher erhöht hätte.


Ich hoffe, mit diesen Informationen einen Überblick über die wichtigen Entscheidungen gegeben zu haben und freue mich auf eine anregende Diskussion im Wahlkreis mit Ihnen und Euch.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch, MdB



 



 

 
Inhaltsübersicht Kontakt Barrierefreiheit Impressum Datenschutz