Miersch macht Vorschläge zur Verbesserung bei der Parlamentsarbeit
"Wir müssen unsere parlamentarische Arbeit verbessern, ohne populistisch aufeinander einzuhauen", erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Miersch in der Aktuellen Stunde, die auf Verlangen von der FDP-Fraktion auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt worden war.
Miersch stellte zunächst klar, dass auch die FDP keinen Grund habe mit dem Finger auf andere zu zeigen. Gerade die aktuelle Stellungnahme des Gesetz- und Beratungsdienstes des niedersächsischen Landtages offenbare, dass auch CDU/FDP-Regierungen kein Garant für verfassungskonformes Verhalten sei. Dies gelte auch für zahlreiche Verfassungsgerichtsentscheidungen, die unter der Regierung Wulff und Hirche zur Aufhebung von Gesetzen in Niedersachsen geführt haben.
Miersch machte jedoch auch deutlich, dass es durchaus Verbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren gäbe und machte dazu zwei konkrete Vorschläge.
Häufig müssten Gesetzespakete unter großem Zeitdruck verhandelt werden, weil ein Verletzungsverfahren von der EU drohe, und Deutschland dann Strafe zahlen müsse, stellte der Rechtspolitiker fest. "Hier wäre es angebracht, eine Art Frühwarnsystem zu installieren, damit genügend Zeit bleibt, eine ordentliche Beratung durchzuführen", sagte Miersch.
Einen weiteren Vorschlag brachte das Mitglied des Rechtsausschusses in die Diskussion, nämlich die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Ausschussarbeit zu überprüfen. Die federführenden Ausschüsse dürften erst mindestens eine Woche nach den mitberatenden Ausschüssen tagen, damit ausreichend Zeit gewährleistet sei, alle Voten zu berücksichtigen und Risiken hinsichtlich einer Verfassungskonformität zu überprüfen.
Miersch wies darauf hin, dass es auch in Zukunft in den unterschiedlichen Verfassungsorganen unterschiedliche Rechtsmeinungen geben werde. "Das müsse Demokratie aushalten", sagte der promovierte Jurist.
Hintergrund für die Aktuelle Stunde war die Weigerung des Bundespräsidenten, das Verbraucherinformationsgesetz zu unterzeichnen, weil er verfassungsrechtliche Bedenken habe.
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